Verkehrszivilrecht

Ihr Anwalt für Verkehrszivilrecht in Tempelhof

Lassen Sie sich nach einem Unfall juristisch beraten. Ich stehe Ihnen zur Seite.

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Was ist das Verkehrszivilrecht?

In diesem Rechtsgebiet geht es um Sachschäden oder Personenschäden nach einem Unfall. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, spielen die Kosten für Ihre Gesundung eine kleinere Rolle. Es geht vielmehr um die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Zu den Sachschäden zählen wiederum Schäden an Ihrer Kleidung oder an Ihrem Fahrzeug.


Trifft Sie bei einem Unfall keine Schuld, bezahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung meine Gebühren, wenn diese den gesamten Schaden oder einen großen Teil davon ersetzt – und Sie damit einverstanden sind.


In meiner seit 2001 bestehenden Rechtsanwaltskanzlei in Tempelhof vertrete ich unterschiedliche Rechtsgebiete. Dazu gehören unter anderem das Zivilrecht, das Verkehrszivilrecht und das Strafrecht, mit besonderem Schwerpunkt auf das Jugendstrafrecht. Daneben zählen auch das Erbrecht sowie das Familienrecht zu den Interessenschwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit.
 
Auch wenn ich meine Mandanten in anderen Rechtsgebieten als dem Strafrecht unterstütze, kann ich nach all den Jahren und den vielen Mandaten das Zivilrecht als den Schwerpunkt meiner Arbeit bezeichnen. Hier sind es vorrangig das Mietrecht, der Kauf- und Schadensersatz sowie das Verkehrszivilrecht, auf die ich spezialisiert bin.
 
Als Anwalt für Verkehrszivilrecht werde ich zum Beispiel oft nach Unfällen engagiert. Strittige Fragen sind hier in etwa: Wer trägt die Schuld, ganz oder teilweise? Wessen Versicherung kommt für den Schaden auf? Soll man sein Recht gegenüber dem Unfallgegner auf jeden Fall durchfechten, oder unter welchen Umständen kann es ratsam sein, sich auf das Vergleichsangebot der gegnerischen Versicherung einzulassen?
 
Falls Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, gelten folgende Regeln: Wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind, so kommt laut Gesetz die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung sowohl für den Schaden als auch für die Rechtsanwaltsgebühren auf. Nicht immer ist der Sachverhalt eindeutig. Es gibt daher auch die Möglichkeit einer gütlichen Einigung. In einem solchen Fall übernimmt die gegnerische Versicherung einen Teil des Schadens und der entstandenen Kosten. Ich berate meine Mandanten dahingehend, welche Lösung für sie die vorteilhafteste ist.
 
Meine Mandanten profitieren davon, dass ich sie nicht nur als Anwalt für Verkehrszivilrecht, sondern auch in anderen Rechtsgebieten betreuen kann. Dies ist umso wichtiger, als sich die einzelnen Rechtsgebiete ohnehin nicht klar voneinander trennen lassen. Der Vorteil dieser ganzheitlichen Herangehensweise liegt auch darin, dass ich meine Mandanten in den unterschiedlichsten Situationen betreuen kann. Ein zum Beispiel im Verkehrszivilrecht aufgebautes Vertrauen in mich als Anwalt kann dann auf diese Weise nahtlos in die vielfältigen Fälle des Zivilrechts oder des Straf- und Jugendstrafrechts übertragen werden.
 
Nicht zuletzt schätzen meine Mandanten die gute Erreichbarkeit ’ihres’ Anwalts in Tempelhof.

Dokument und Stift

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