Strafrecht / Jugendstrafrecht

Anwalt für Strafrecht und Jugendstrafrecht in Berlin

In Strafsachen ist ein schnelles Hinzuziehen eines Anwalts die beste Entscheidung. Ich bin für Sie da.

030 77059991

Das kann meine Kanzlei für Sie tun

Sollte die Polizei oder die Staatsanwaltschaft in einer Sache gegen Sie ermitteln, so ist es höchste Zeit, einen Anwalt aufzusuchen. Die anwaltliche Haupttätigkeit ist nämlich nicht nur die Vertretung des Angeklagten im Prozess.


Der Anwalt kann im Vorfeld wesentlich mehr in das Verfahren eingreifen als im Prozess selbst. Wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt, kann das Verfahren eingestellt werden – somit wird eine Gerichtsverhandlung ausgeschlossen. Ist dies nicht möglich, kann der Rechtsanwalt beantragen, dass vom Gericht nicht geladene Personen als Zeugen vernommen werden. Ebenso kann im Vorfeld geprüft werden, ob die Anklageschrift Mängel aufweist. Dieser Fall kann dazu führen, dass die Klage der Staatsanwaltschaft nicht zur Verhandlung zugelassen wird.


Wird der Anwalt aber erst drei Tage vor der Hauptverhandlung eingeschaltet, kann auf die genannten Mittel nicht mehr oder nur eingeschränkt zurückgegriffen werden. Deshalb sollte man frühzeitig zum Anwalt gehen.


Ich berate Sie gerne und prüfe, ob sich ein Einspruch gegen Ihren Strafbefehl lohnt. Auch hier sollte aufgrund der Fristen nicht zu lange gewartet werden.


Im Strafrecht gibt es leider keine Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe gibt es nur für ein Beratungsgespräch.

Telefon

Jetzt qualifizierte Strafverteidigung anfragen.

030 77059991
Share by: